AGB´s

AGBs Hotellerie

unsere AGB´s

allgemeine Geschäftsbedingungen

Sie finden nachstehend die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (wie z. B. Konferenzen, Tagungen, Präsentationen, Bankette,).
 
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteile des erteilten Auftrages und anders lautende Bedingungen des Veranstalters sind ungültig. Der Veranstalter unterwirft sichdiesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen oder sonstigen Vor-
schriften. Der verbindliche Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Veranstalter die zugesandte Gruppenreservierung bestätigt und firmenmäßig unterfertigt wieder zurücksendet. Eine nicht firmenmäßige Unterfertigung geht zu Lasten des Veranstalters.
 
1. Garantie der teilnehmenden Personen
Für Veranstaltungen benötigen die Steinberger-Hotels spätestens 4 Arbeitstage vor Veranstaltungsbegin die genaue Angabe der teilnehmenden Personen bzw. ev. Änderungen des Arrangements. Die angegebene Personenanzahl gilt als Mindestanzahlund wird dem Veranstalter von den Steinberger-Hotels jedenfalls in Rechnung gestellt. Darüber hinausgehende vom Hotel zur Verfügung gestellte Gedecke, Speisen, Getränke, Rauchwaren etc. werden zusätzlich verrechnet.
 
2. Stornierung von Veranstaltungen
Eine kostenlose Stornierung einer Veranstaltung bis 20 Teilnehmern ist bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und ab 21 Teilnehmern bis 3 Monate vorher möglich.
 
3 Monate – 29 Tag  Berechnung der Miete zuzüglich 10 % des entgangenen Umsatzes
(Mindestarrangement x Personenanzahl)
 
28. Tag – 08 Tag Berechnung der Miete zuzüglich 33 % des entgangenen Umsatzes
(Mindestarrangement x Personenanzahl)
 
07 Tag – 02 Tag Berechnung der Miete zuzüglich 66 % des entgangenen Umsatzes
 
01 Tag bzw. am Tag der Veranstaltung | Berechnung der Miete zuzüglich 100 % des entgangenen Umsatzes
 
Bereitsgeleistete Anzahlungen bei Hochzeiten sind nicht rückerstattbar und verfallen bei Absage der Veranstaltung.
 

3. Preise
Unsere angebotenen Preise verstehen sich inklusive aller Steuern, Abgaben und Bedienungen exklusive allfälliger Bankspesen oder Überweisungsgebühren. Gültig bis auf Widerruf.
 
4. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld, etc. welche von den Teilnehmern der Veranstaltung eingebracht werden, können kostenlos nach Maßgabe freier Kapazitäten im Safe des Hotels deponiert werden. Ansonsten wird vom Hotel keine Haftung übernommen.
 
5. Getränkeabrechnung
Falls keine andere Vereinbarung getroffen ist, werden die Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Der Veranstalter unterwirft sich der Bezifferung durch das Hotel.
 
6. Vom Veranstalter mitgebrachte Speisen und Getränke
Ohne schriftliche Genehmigung des Hotels dürfen keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Hotel gebracht werden. Die Steinberger-Hotels behalten sich vor, für mitgebrachte Speisen und Getränke ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.
 
7. Dekoration und technische Geräte
Der Veranstalter ist verpflichtet die beabsichtigte Installation von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen dem Hotel mitzuteilen und die Einwilligung einzuholen. Die Räumlichkeiten dürfen nicht beschädigt werden und die Dekoration muss dem Stil des Hauses entsprechen. Die Anbringung muss durch fachmännisches Personal durchgeführt und es müssen alle feuerpolizeilichen Bestimmungen beachtet werden. Gegebenenfalls sind die Kosten für Stromverbrauch usw. vom Veranstalter zu tragen. Alle in Verbindung mit einer Veranstaltung benützten Räumlichkeiten sind nach Beendigung in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Sämtliche mit der Herstellung und demAbbau verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
 
8. Musik
Sollten vom Veranstalter während der Veranstaltung musikalische Darbietungen geplant werden, so ersuchen wir diesen, die notwendigen Anmeldungen bei AKM und Vergnügungssteuer rechtzeitig einzubringen. Dem Hotel müssen die bestätigten Formulare
eine Woche vor Termin zur Einsicht vorgelegt werden. Wir bitten um Verständnis, dass das Hotel als Veranstaltungsort gesetzlich dazu verpflichtet ist, für die Einhaltung div. Auflagen zu sorgen.
 
9. Haftung
Fr Beschädigungen, welche durch Gäste, Mitarbeiter und Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Gegebenenfalls kann das Hotel den Abschluss geeigneter Versicherungen vom Veranstalter verlangen. Das Hotel haftet für Beschädigungen eingebrachter Gegenstände oder Verlust der selben nur bei eigenem Verschulden und keinesfalls bei Verschulden von Drittfirmen.
 
10. Kündigung durch das Hotel
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit und ohne Angaben von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn
 
a) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
b) der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind sowie
c) im Falle höherer Gewalt

Keinesfalls ist der Veranstalter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.
 
11. Rechnungslegung
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum; Überweisung abzugsfrei und spesenfrei. Bei Zahlungsverzug sind 1 % Verzugszinsen pro Monat zu entrichten. Bei Bankettveranstaltungen können leider keine Kreditkarten akzeptiert werden.
 
12. Leitungsvorbehalt
Die Steinberger-Hotels behalten sich vor, zugesagte Leistungen durch gleich- oder höherwertige zu ersetzen, sofern der Gesamtzuschnitt des Arrangements dadurch nicht oder nur unwesentlich verändert wird.
 
13. Reklamationen
Im Falle einer Reklamation muss diese in schriftlicher Form vor Abreise im Hotel einer zuständigen Person in der Rezeption übergeben werden. Spätere Reklamationen können wegen Nichtnachvollziehbarkeit des Grundes nicht anerkannt werden.
 
14. Schlussbestimmungen
Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Unstimmigkeiten gütlich zu bereinigen. Scheitern die Versuche sich außergerichtlich zu einigen, gilt das Gericht Neulengbach als Gerichtsstand und das österreichische Recht als vereinbart.
 
Vorbehaltlich Druckfehler und Änderungen, Stand 28.5.2018

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